Wer darf in die private Krankenversicherung?
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Selbständige, Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter, Studenten und alle Angestellte, die bereits 3 Jahre freiwillig Krankenversichert waren, mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 48.600,00 EUR (Stand 01.01.2009).
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Besondere JAEG: 3.675,00 EUR monatlich, 44.100,00 EUR jährlich. Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei und an diesem Tag bereits PKV-Vollversichert waren, bleiben privat Krankenversichert.
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Arbeitnehmer, die erstmals freiwillig gesetzlich krankenversichert wurden, können sich nach Feststellung der Freiwilligkeit nach weiteren 3 gesetzlich freiwilligen Kalenderjahren privat versichern. Da wo die Freiwilligkeit seit mehr als 3 Jahren besteht, ist eine private Absicherung möglich.
Folgende Vorteile können Sie durch eine private Krankenversicherung erreichen:
- Chefarztbehandlung
- privatärztliche Versorgung
- freie Arztwahl
- freie Krankenhauswahl
- Einzelzimmer
- Zweibettzimmer
- Heilpraktikerleistungen
- Erstattung von Sehhilfen
- Erstattung von Arzneikosten
- Beitragsrückerstattung nach einem behandlungsfreien Jahr
- Hohe Zahnersatzleistungen
- Materialien nach Ihrer Wahl mit hohen Leistungszusagen
- Beitrags-Einsparungen trotz hoher Leistungen
- vom Arbeitgeber bezuschusste Beitragssicherung bei Angestellten u.s.w.
Bei Interesse Angebot anfordern!
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